Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
wir sind gemäß Paragraph 38 EGZPO verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen.
Insbesondere wenn Ihr Konto gepfändet wird und noch nicht als Pfändungsschutzkonto (P-Konto) geführt wird, beachten Sie bitte folgende Mitteilung!
Ab dem 1. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld nur noch für P-Konten nach § 850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07. Juli 2009 gewährt.
Falls Ihr Girokonto bereits gepfändet ist oder Sie eine Kontopfändung erwarten und Ihr Konto noch nicht als P-Konto geführt wird, besteht die Gefahr, dass Sie nicht mehr über Ihr Konto verfügen können.
Bitte sprechen Sie mit Ihrer Beraterin /Ihrem Berater, um eine ausführliche Kundeninformation zum P-Konto zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Volksbank Amelsbüren eG
