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Volksbank Amelsbüren eG
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VL-Sparen

Wir machen den Weg für Ihre Ziele frei

Vermögenswirksamen Leistungen zu sparen lohnt sich. Der Staat fördert das Sparen mit der Arbeitnehmersparzulage auf Bausparen und Aktienfonds und der Wohnungsbauprämie.
Das Kombiprodukt 4P
Zusammen mit der Union Investment bietet die Bausparkasse Schwäbisch Hall das Kombiprodukt 4P an. Dieses beinhaltet für verheiratete Arbeitnehmer bis zu einem Einkommen von 35.800 Euro (für Alleinstehende: 17.900 Euro) folgende Vergünstigungen:

  • 18 Prozent Sparzulage zum Investmentsparen, also pro Arbeitnehmer bis 400 Euro vermögenswirksame Leistungen jährlich
  • Für die private Altersvorsorge gibt es zwei Prozent (bis vier Prozent im Jahr 2008 ansteigend) des Vorjahreseinkommens, plus Kinderzulage
  • Wohnbauprämie in Höhe von 8,8 Prozent für Sparleistungen beim Bausparen jährlich. Die Grenzen liegen bei 1.024 Euro für Verheiratete bzw. 512 Euro für Alleinstehende
  • Neun Prozent jährlich an Arbeitnehmerzulage zum Bausparen für vermögenswirksame Leistungen
Abhängig von Ihren persönlichen Steuerfreibeträgen können Sie auch dann noch förderberechtigt sein, wenn Ihr jährliches Bruttoeinkommen höher liegt.
Prüfen Sie es nach und verschenken Sie kein Geld!

Beratung und mehr
Wie sich die Anlage in vermögenswirksamen Leistungen für Sie bezahlt macht, errechnet Ihnen Ihr persönlicher Berater unserer Bank.

Selbst wenn Ihre Einnahmen über der Einkommensgrenze liegen, gibt es interessante Anlagemöglichkeiten bei uns und unseren Verbundpartnern Union Investment und Bausparkasse Schwäbisch Hall. 

Bausparen und Fonds
Aktienfonds und Bausparverträge werden mit einer Sparzulage unterstützt. Beim Bausparen liegt die Förderung bei neun Prozent bis zu einem Höchstbetrag von 470 Euro. Bei Fonds gibt es sogar 18Prozent im Westen bzw. 22 Prozent im Ostteil des Landes, hier liegt die Obergrenze bei 400 Euro.
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall bietet Ihnen mit dem vermögenswirksamen Bausparen eine Möglichkeit, den Anteil Ihres Arbeitgebers an vermögenswirksamen Leistungen direkt auf Ihren Bausparvertrag einzuzahlen. 

Freiwilliger Betrag des Arbeitgebers
Je nach Arbeitgeber können Sie auf eine monatliche, freiwillige Unterstützung von bis zu 40 Euro hoffen. Bis zu 888 Euro jährlich werden also insgesamt vermögenswirksame Leistungen mit Sparzulage begünstigt. 

Jährlich beantragen
Um die volle Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie sie jedes Jahr neu beantragen