
Begünstigter Personenkreis
Wer kann die Förderung nutzen?
Im Sinne des Altersvermögensgesetzes werden alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert.
Förderungsberechtigte:
- Arbeitnehmer in privaten Unternehmen - unabhängig vom Einkommen
- Kindererziehende während der Kindererziehungszeiten
- Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld und -hilfe, Krankengeld, etc.)
- Wehrpflichtige, Zivildienstleistende
- Bezieher von Ruhestandsgeldern
- pflichtversicherte Landwirte sowie bestimmte Gruppen von Selbständigen
- Außerdem gehören Beamte, Richter und Soldaten ebenfalls zum begünstigten Personenkreis - als Ausgleich für die Absenkung des Versorgungsniveaus in den nächsten Jahren.
- Das gleiche gilt für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Da jedoch einige Tarifbereiche ausgeschlossen sind, ist grundsätzlich die Nachfrage beim Arbeitgeber sinnvoll.
